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Besprechung zum Urteil des BAG v. 20.06.2017 - 3 AZR 179/16
BGB § 305c Abs. 1
BGB § 307 Abs. 1
BGB § 310 Abs. 3 Nr. 3
I. LeitsatzBei der Auslegung von AGB werden keine Umstände berücksichtigt, die allein den konkreten Vertragspartnern bekannt sind.