2/1.5 Angemessenheitsvermutung tariflicher Ausbildungsvergütung

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Urteil des BAG v. 16.05.2017 - 9 AZR 377/16

BBiG § 17 Abs. 1 Satz 1

I. LeitsatzVon dem Grundsatz, dass Ausbildungsvergütung angemessen sein muss, kann nur abgewichen werden, wenn der Ausbildungsträger einen gemeinnützigen Zweck verfolgt.