8/8.1.6 Entgeltregelung und Entgeltschutz, §§ 17-27 HAG

8/8.1.6.1 Entgeltregelungen

Die Entgelte von in Heimarbeit Beschäftigten und ihnen Gleichgestellten können durch "Tarifverträge" i.S.d. § 17 Abs. 1 HAG, bindende Festsetzungen von Entgelten, sonstige Vertragsbedingungen und Mindestarbeitsbedingungen für fremde Hilfskräfte geregelt werden, § 17 Abs. 2 HAG. Entgeltregelungen können außerdem in Betriebsvereinbarungen enthalten sein. Abweichungen von zwingenden Entgeltregelungen durch einzelvertragliche Vereinbarungen sind nur zugunsten der Beschäftigten möglich (Günstigkeitsprinzip).

8/8.1.6.2 Tarifverträge und bindende Festsetzungen, §§ 17, 19 HAG

Tarifverträge für Vertragsverhältnisse nach dem HAG

§ 17 Abs. 1 HAG stellt klar, dass schriftliche Vereinbarungen mit der Rechtswirkung von Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften einerseits und Auftraggebern oder deren Vereinigungen andererseits geschlossen werden können, die Regelungen über den Inhalt, den Abschluss oder die Beendigung von Vertragsverhältnissen der in Heimarbeit Beschäftigten oder Gleichgestellten enthalten. Solche Regelungen gelten als Tarifverträge (sie sind also keine echten Tarifverträge, sondern eine Sonderform)1) und können unter den Voraussetzungen des § 5  TVG für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Bindende Festsetzungen