8/8.1 Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für Heimarbeit

Heimarbeit ist als besondere Beschäftigungsform schon seit langem ein fester Bestandteil der Arbeitswirklichkeit. Sie ermöglicht einerseits insbesondere Frauen die Teilnahme am Erwerbsleben und andererseits Arbeitgebern das flexible Auffangen von Auftragsspitzen.1)

Der gesetzliche Schutz der in Heimarbeit Beschäftigten wird durch das Heimarbeitsgesetz2) (HAG) und die zu seiner Durchführung erlassene Rechtsverordnung3) (DVO HAG) gewährleistet. Darüber hinaus enthalten zahlreiche Gesetze Sonderregelungen für den Bereich der Heimarbeit.4) Unterhalb der gesetzlichen Ebene finden sich tarifvertragliche Bestimmungen i.S.d. § 17 Abs. 1 HAG, bindende Festsetzungen von Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen nach § 19 HAG,5) Betriebsvereinbarungen gem. §  und Mindestarbeitsbedingungen für fremde Hilfskräfte, §  .