2/7.12 Rückzahlungen und Guthaben

Autor: Klatt

Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung/Gutschrift. Das aus der Betriebskostengutschrift resultierende Einkommen kann nur dann mindernd angerechnet werden, wenn es auch realisierbar ist. Es steht nicht zur Bedarfsdeckung zur Verfügung, wenn es aus Rechtsgründen nicht realisiert werden kann. Eine Tilgung von Mietschulden aus der Vergangenheit durch Rückzahlung aus Betriebskostenabrechnungen muss hingenommen werden.114)

114)

Vgl. BSG, Urt. v. 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R.

Letzte redaktionelle Änderung: 15.02.2021