3/1 Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld

Die Gewährung von Arbeitslosengeld wird in § 136 SGB III i.d.F. vom 20.12.2011 geregelt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist oder sich in einer beruflichen Weiterbildung befindet (§ 136 Abs. 1 SGB III). Wer das für die Regelaltersrente i.S.d. SGB VI erforderliche Lebensjahr vollendet hat, hat vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld (§ 136 Abs. 2 SGB III). Der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet mit Erschöpfung der Anspruchsdauer.