3/6.4 Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen (§ 159 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)

Autoren: Klatt/Busse

§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB III sieht eine Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen vor. Im Rahmen der Eigenbemühungen hat der Arbeitslose alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. Hierzu gehört u.a. die Wahrnehmung der Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung (§ 138 Abs. 4 Nr. 1 SGB III).