OLG Hamm - Urteil vom 20.03.2002 (13 U 229/01)
Mit der Klage macht die Klägerin als gesetzliche Krankenversicherung 50 % der ihr entstandenen Heilbehandlungskosten auf Grund eines Motorradunfalls geltend den ihr Mitglied, der Zeuge F am 16.06.1999 erlitten hat. [...]