OVG Hamburg - Urteil vom 17.09.2013 (1 Bf 84/12)
Die Berufung der Beklagten gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. März 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. [...]