FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.12.2018 (3 K 3168/18)
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 28.02.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.07.2018 wird die Beklagte verpflichtet, den Kindergeldrückforderungsanspruch in Höhe von 11.113,50 € zu erlassen. Im [...]