Organmitglieder
Sind Organmitglieder, die nicht Arbeitnehmer sind, vom Streit betroffen, bemisst sich der Streitwert entweder nach § 9 ZPO 181) oder nach §§
Streitwertkatalog: keine Regelung.
181) | BGH, Beschl. v. 15.06.1978 - |
182) | KG, Beschl. v. 18.12.1967 - |
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