Zeugnis
Bei Zeugnisklagen ist zu unterscheiden:
Erteilung eines Zeugnisses:
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Zeugniskorrektur: Ein bereits erteiltes Zeugnis entspricht nicht den Vorstellungen des Arbeitsnehmers und soll berichtigt werden. |
Nach dem Streitwertkatalog und der wohl h.M. wird der Fall der
Erteilung oder Berichtigung eines einfachen Zeugnisses: mit 10 % einer Monatsvergütung;283) |
alle anderen Fälle (Erteilung oder Berichtigung eines qualifizierten Zeugnisses oder Zwischenzeugnisses) unabhängig von Art und Inhalt eines Berichtigungsverlangens, auch bei kurzem Arbeitsverhältnis mit einer Monatsvergütung, allerdings ohne starre Anbindung bewertet.284) |
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