§§ 126, 126a, 127, 214 BGB; § 13 VOB/B

Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche durch Aufforderung zur Mängelbeseitigung per E-Mail

OLG Jena, Urt. v. 26.11.2015 - 1 U 209/15IBR 2016, 144

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gem. § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B durch Aufforderung zur Mängelbeseitigung per E-Mail verlängert werden kann.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Eine Mängelrüge per E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis des § 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 VOB/B nicht, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt. Mit einer "einfachen" E-Mail kann deshalb die Verjährungsfrist für Mängel nicht wirksam verlängert werden (im Anschluss an OLG Frankfurt, IBR 2012, 386)."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: