Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht gem. §
OLG Köln, Urt. v. 14.05.2013 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
welche Reichweite die in §
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Die in §
2. Die Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht des Auftragnehmers besteht auch, wenn es sich beim Auftraggeber um ein Fachunternehmen handelt."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Die Parteien streiten darüber, ob eine Tragwerksplanerin (Beklagte), welche Statik und Werkpläne für Stahlbetonfertigteile einer Fassadenverkleidung erstellt hatte, die klagende Bestellerin, eine Herstellerin von aus Betonfertigteilen hergestellten Fassadenverkleidungen, auf statische Bedenken gegen die geplante Art der Ausführung hätte hinweisen müssen.
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