§ 640 Abs. 1 BGB

Keine konkludente Abnahme bei Rüge wesentlicher Mängel

BGH, Urt. v. 05.11.2015 - VII ZR 43/15 IBR 2016, 78

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

wann in einer Nutzung des Werks durch den Besteller eine konkludente Abnahme liegen kann.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"In einer Nutzung durch den Besteller kann eine konkludente Abnahme liegen. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn der Besteller vor Beginn der Nutzung oder innerhalb einer angemessenen Prüffrist Mängel rügt, die ihn zu einer Abnahmeverweigerung berechtigen, oder wenn das Bauwerk noch nicht vollständig fertig gestellt ist."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: