Grenzen der Hinweis- und Prüfpflicht des Auftragnehmers zum Baugrund
OLG Dresden, Urt. v. 06.10.2015 - 9 U 272/15 IBR 2015,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
unter welchen Voraussetzungen ein Auftragnehmer gem. §
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Kann sich der Auftragnehmer darauf verlassen, dass der fachkundig beratende Auftraggeber selbst oder durch Dritte geprüft hat und dessen Anordnungen Ergebnis dieser Prüfung sind, entfällt die Prüfungs- und Mitteilungspflicht.
2. Ob Bedenken hätten entwickelt werden müssen, richtet sich nach dem Sachverstand und dem Erkenntnisstand des Prüfpflichtigen; fachkundige(re) Dritte muss er nicht hinzuziehen."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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