§§ 278, 651 Satz 1 BGB

Ersatz von Aus- und Einbaukosten bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern

BGH, Urt. v. 02.04.2014 - VII ZR 46/13 NJW 2014, 2183 = IBR 2014, 508

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob ein Handwerker gegenüber seinem Lieferanten bei Mängeln des gelieferten Materials Anspruch auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten hat, die dem Handwerker dadurch entstehen, dass er gegenüber seinem Auftraggeber zur Nacherfüllung verpflichtet ist.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Beim Kaufvertrag ist der vom Verkäufer eingeschaltete Hersteller der Kaufsache nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers; gleiches gilt gemäß § 651 S. 1 BGB beim Werklieferungsvertrag, wenn der Lieferant einen Dritten mit der Bearbeitung der Sache betraut."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: