Ersatz von Aus- und Einbaukosten bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern
BGH, Urt. v. 02.04.2014 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob ein Handwerker gegenüber seinem Lieferanten bei Mängeln des gelieferten Materials Anspruch auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten hat, die dem Handwerker dadurch entstehen, dass er gegenüber seinem Auftraggeber zur Nacherfüllung verpflichtet ist.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Beim Kaufvertrag ist der vom Verkäufer eingeschaltete Hersteller der Kaufsache nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers; gleiches gilt gemäß § 651 S. 1 BGB beim Werklieferungsvertrag, wenn der Lieferant einen Dritten mit der Bearbeitung der Sache betraut."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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