Kombinierte Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft i.H.v. 10 % ist unwirksam
BGH, Urt. v. 20.03.2014 - VII ZR 248/13 IBR 2014,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob eine Bürgschaftsverpflichtung als AGB, mit der eine Vertragserfüllungssicherheit i.H.v. 10 % vereinbart wird, die auch Gewährleistungsansprüche umfasst, an der Inhaltskontrolle von § 307 BGB gemessen wirksam ist.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Die in einem Generalunternehmervertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers:
‚Innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der einzelnen Teilbauabschnitte hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag bauabschnittsweise Vertragserfüllungsbürgschaften über 10 v. H. der unter § 6 vereinbarten Pauschalauftragssumme Zug um Zug gegen Stellung einer Zahlungsbürgschaft durch den Auftraggeber in gleicher Höhe auszuhändigen‘ ist unwirksam, wenn auch Mängelansprüche gesichert werden."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Der BGH wiederholt anfangs in diesem Urteil noch einmal ausdrücklich, dass eine Vertragserfüllungsbürgschaft zur Absicherung von Ansprüchen des Auftraggebers vor Abnahme des Werks i.H.v. 10 % der Auftragssumme den Auftragnehmer nicht unangemessen benachteilige, so dass insoweit eine vertragliche Sicherheitsverpflichtung auch als AGB gem. § 307 Abs. 1 BGB wirksam ist.
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