§ 307 BGB

Kumulierung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit

BGH, Urt. v. 01.10. 2014 - VII ZR 164/12 IBR 2014, 735

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob eine Kumulierung von Vertragserfüllung-und Gewährleistungssicherheit mit dem AGB-Recht vereinbar ist und wann eine Sicherheit unangemessen hoch ist.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers i.H.v. 7 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam (im Anschluss an BGH, Urt. v. 05.05.2011 - VII ZR 179/10, IBR 2011, 409 = Baurecht 2011, 1324 = NZBau 2011,410)."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: