Anspruch des Bauunternehmers auf Bauhandwerkersicherung auch nach Kündigung des Bauvertrags
BGH, Urt. v. 06.03.2014 - VII ZR 349/12 IBR 2014,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob ein Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherung für den Auftragnehmer auch nach der Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber besteht.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Auch nach einer Kündigung des Bauvertrages kann der Unternehmer Sicherheit nach § 648 a Abs. 1 BGB verlangen.
2. Der Unternehmer hat die ihm nach einer Kündigung zustehende Vergütung schlüssig darzulegen.
3. Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des dargelegten Vergütungsanspruchs streitig, ist dem Unternehmer für seine schlüssig dargelegte Vergütung eine Sicherheit ohne Klärung der Streitfragen zu gewähren. Anderes gilt, wenn die Klärung der Streitfragen nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führt."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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