§ 4 Abs. 3, § 13 Abs. 3 VOB/B

Grenzen der Hinweis- und Prüfpflicht des Auftragnehmers zum Baugrund

OLG Dresden, Urt. v. 06.10.2015 - 9 U 272/15 IBR 2015, 654 = NZBau 2016, 164

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

unter welchen Voraussetzungen ein Auftragnehmer gem. § 4 Abs. 3 VOB/B Bedenken anmelden muss, bzw. wo die Grenzen einer solchen Pflicht beim Baugrund liegen.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"1. Kann sich der Auftragnehmer darauf verlassen, dass der fachkundig beratende Auftraggeber selbst oder durch Dritte geprüft hat und dessen Anordnungen Ergebnis dieser Prüfung sind, entfällt die Prüfungs- und Mitteilungspflicht.

2. Ob Bedenken hätten entwickelt werden müssen, richtet sich nach dem Sachverstand und dem Erkenntnisstand des Prüfpflichtigen; fachkundige(re) Dritte muss er nicht hinzuziehen."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: