Zu §§
OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.03.2018 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu den Fragen,
1. | ob der Auftragnehmer berechtigt ist, seine Arbeiten einzustellen, wenn der Auftraggeber auf seine Bedenken nicht reagiert, |
2. | dem Auftragnehmer Mehrkosten bei einer Verzögerung durch dieses Schweigen des Auftraggebers "als Behinderung" zustehen, |
3. | der Auftraggeber berechtigt ist, den Bauvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Auftragnehmer bei seiner Bedenkenanmeldung die Haftung für Mängel ablehnt. |
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. | Dem AN kann im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ |
2. |
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