Obergrenze von 10 % für Vertragserfüllungssicherheiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
OLG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2017 -
IBRRS 2020, 0710 = IBR 2020,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10 % der Bruttoauftragssumme in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wirksam ist.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
Eine vom Auftraggeber vorformulierte Klausel, wonach der Auftragnehmer eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10 % der Brutto-Auftragssumme zu stellen hat, ist wirksam. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist.
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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