Zu §§ 305 Abs. 1 Satz 3, 307 BGB

Obergrenze von 10 % für Vertragserfüllungssicherheiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

OLG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2017 - 10 U 81/16 - Nichtzulassungsbeschwerde v. BGH mit Beschl. v. 04.09.2019 zurückgewiesen

IBRRS 2020, 0710 = IBR 2020, 238

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10 % der Bruttoauftragssumme in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wirksam ist.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Eine vom Auftraggeber vorformulierte Klausel, wonach der Auftragnehmer eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10 % der Brutto-Auftragssumme zu stellen hat, ist wirksam. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: