Zu § 2 Abs. 7 VOB/B

Preisanpassungsanspruch bei Änderungen des Bauentwurfs durch Auftraggeber

OLG Koblenz, Urt. v. 23.02.2017 - 6 U 150/16 - Nichtzulassungsbeschwerde v. BGH mit Beschl. v. 18.12.2019 zurückgewiesen

IBRRS 2020, 0238 = IBR 2020, 167

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob sich jede nachträglich gem. § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 5 VOB/B vom Auftraggeber angeordnete Leistungsänderung auf den Pauschalpreis auswirkt.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1. Der Auftraggeber hat im VOB-Pauschalpreisvertrag einen Anspruch auf Preisanpassung, wenn er Änderungen des Bauentwurfs anordnet oder andere Anordnungen trifft, die zu Minderleistungen führen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Festhalten an der Pauschalsumme zumutbar ist oder nicht.

2. Erspart der Auftragnehmer durch eine geänderte Planung Aufwendungen, hat er diese in Form einer Preisreduktion an den Auftraggeber weiterzureichen.

II. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: