Zu §
BGH, Urt. v. 12.05.2010 - I ZR 209/07 IBR 2011,
I. Das Urteil nimmt Stellung dazu,
in welchem Umfang ein beamteter Architekt urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse an Werken überträgt, die in Erfüllung seiner Dienstpflichten geschaffen wurden.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Unter normalen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Landesbediensteter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen und seinem Dienstherrn hieran ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, damit seine stillschweigende Zustimmung gegeben hat, dass der Dienstherr anderen Bundesländern zur Erfüllung der ihnen obliegenden oder übertragenen Aufgaben Unterlizenzen gewährt oder das Nutzungsrecht auf sie weiter überträgt."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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