Zu §§ 13 Abs. 3, 4 Abs. 3 VOB/B, § 242 BGB

Zu §§ 13 Abs. 3, 4 Abs. 3 VOB/B, § 242 BGBPrüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers für Nachfolgeleistungen

OLG Brandenburg, Urt. v. 18.11.2010 - 12 U 47/10 Baurechts-Report 2011, 2 = IBR-Beitrag 2011 (Werkstatt)

I. Das Urteil nimmt Stellung zu

der Frage, ob im Einzelfall auch Nachfolgeleistungen anderer Unternehmer der Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers unterliegen.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz (eigener):

"Übernimmt der Auftragnehmer die vertragliche Pflicht, wonach er die Erfüllung bestimmter Eigenschaften der Werkleistung zu gewährleisten hat, so kann er sich nicht ungeprüft darauf verlassen, dass Drittunternehmen, die selbstständige Leistungen an seiner Leistung erbringen, fachgerecht arbeiten. Er muss deren Leistungen überprüfen, unabhängig davon, ob es sich um Vorleistungen oder Nachfolgeleistungen handelt."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.