Zu § 204 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 BGB

Zu § 204 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 BGBZum Ende des selbständigen Beweisverfahrens und zum Ende der Verjährungshemmung

BGH, Urt. v. 28.10.2010 - VII ZR 172/09 IBR 2011, 58 = BauR 2011, 287

I. Das Urteil nimmt Stellung zu

den Voraussetzungen, nach denen vom Ende eines selbständigen Beweisverfahrens und damit vom Ende der Verjährungshemmung auszugehen ist.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Haben die Parteien rechtzeitig Einwendungen gegen das im selbstständigen Beweisverfahren erstattete Gutachten erhoben, ist - sofern nicht eine weitere Beweisaufnahme stattfindet - das selbstständige Beweisverfahren jedenfalls dann beendet, wenn der mit der Beweisaufnahme befasste Richter zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Beweisaufnahme nicht stattfindet und dagegen innerhalb angemessener Fristen keine Einwände erhoben werden."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.