OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 07.01.2022 (2 A 1229/21)
Der Antrag wird abgelehnt. Der Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,-- Euro festgesetzt. Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 [...]