OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 16.12.2022 (13 B 839/22)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13. Juli 2022 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der [...]