OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 23.05.2022 (10 D 205/20.NE)
Die Satzung der Stadt T. über die Veränderungssperre für einen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. der Stadt T. 'Ortskern D.' ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil [...]