LAG Köln - Beschluss vom 09.02.2011 (5 Ta 397/10)
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 06.09.2010 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.08.2010 aufgehoben; es verbleibt bei dem Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.06.2009, mit dem dem Kläger [...]