LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 03.11.2014 (L 9 SO 310/14 ER KL)
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert für dieses Verfahren wird endgültig auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt. I. Die [...]