Autor: Vöckel |
Verjährungszeit | Anspruch | Verjährungsbeginn | Rechtsgrundlage |
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6 Monate | Herausgabe der Bereicherung nach § 812 BGB wegen erbrachter Schönheitsreparaturen oder Zahlung eines Abgeltungsbetrags trotz unwirksamer Renovierungsklausel19) | Beendigung des Mietverhältnisses | |
6 Monate | Ersatzvornahmekosten für Mängelbeseitigung nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB 20) |
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