b) Fristentabelle nach der Dauer der Verjährungszeit

Autor: Vöckel

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Verjährungszeit

Anspruch

Verjährungsbeginn

Rechtsgrundlage

6 Monate

Herausgabe der Bereicherung nach § 812 BGB wegen erbrachter Schönheitsreparaturen oder Zahlung eines Abgeltungsbetrags trotz unwirksamer Renovierungsklausel19)

Beendigung des Mietverhältnisses

§ 548 Abs. 2 BGB

6 Monate

Ersatzvornahmekosten für Mängelbeseitigung nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB 20)

Beendigung des Mietverhältnisses21)