LG Hamburg - Urteil vom 26.04.1984 (7 S 343/83)
Die zulässige Berufung ist begründet. Fällige Ansprüche auf Nachzahlung restlicher Betriebskosten, wie sie sich aus den der Klage zugrundeliegenden Abrechnungen ergeben, stehen dem Kläger gegenüber den Beklagten nicht [...]