OLG Hamm - 16.04.1985 (15 W 46/85)
Der Senat führt u. a. aus: Da das Grundrecht auf Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses (Art. 10 GG) auch im Verhältnis zwischen Mündel und Vormund zu beachten sei und auch dem Entmündigten zustehe, bedürfe es zu [...]