KG - Beschluss vom 28.05.1999 (24 W 9020/97)
'Die AntrG. haben Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, weil sie den Ausbau über die in dem Aufteilungsplan eingezeichnete rote Grenzlinie hinaus erstreckt haben. Der Ausbau der Sondernutzungsfläche ragt in die der [...]