OLG München - Beschluss vom 19.02.2010 (32 W 827/10)
Das Landgericht verurteilte die Beklagten antragsgemäß durch Versäumnisurteil vom 21.10.2009 zur Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Wohnräume. Die Beklagten legten hiergegen rechtzeitig Einspruch ein, in [...]