LG Itzehoe - Urteil vom 24.09.2010 (9 S 73/09)
1. Die Berufung und die Anschlussberufung werden zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Beklagten tragen die Hälfte der Kosten der Nebenintervenientin, welche ihre [...]