§ 3 Liegenschafts- und Grundbuchrecht

II. Zweck, Entwicklung, Führung und Struktur der Grundbücher sowie Grundbucheinsicht

Beglaubigter Ausdruck des Grundbuchs

Aufgrund meiner Einsicht in das Grundbuch bescheinige ich, dass der nachfolgend angesiegelte Ausdruck mit dem heute von mir einge sehenen Grundbuchstand übereinstimmt.

Musterstadt, den 01.09.2019

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Siegel, (Unterschrift) Notar

Einfacher Abdruck des Grundbuchs

Der (unbeglaubigte) Abdruck des Grundbuchs wurde von Notar Gustav Gründlich mit Amtssitz in Musterstadt am 01.09.2019 erstellt.