§ 15 Erbrecht

III. Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO)

Ausländischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Ich bin ausschließlich [ausländischer] Staatsangehöriger. Ich habe seit dem [Datum/Jahr] meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Diesen möchte ich auch dauerhaft bis zu meinem Tod beibehalten; mein Lebensmittelpunkt und mein berufliches, familiäres und soziales Umfeld befinden sich inzwischen in Deutschland. Auch [der wesentliche Teil meines Vermögens]/[mein gesamtes Vermögen] befindet sich hier bzw. innerhalb von Deutschland. Die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft plane ich derzeit nicht.

Aus den vorgenannten Gründen wünsche ich heute nicht, das Erbrecht meiner derzeitigen Staatsangehörigkeit zu wählen. Ich habe zu Deutschland die engste Verbindung. Deshalb beruht mein heutiges Testament auf deutschem Erbrecht als dem Recht meines gewöhnlichen Aufenthalts.