§ 1 Notarrecht

IX. Amtspflichten des Notars

Vorbefassung des Anwaltsnotars (Kurzfassung)

Die Frage des Notars an die Beteiligten vor der Beurkundung nach einer Vorbefassung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Beteiligten verneint.

Vorbefassung des Anwaltsnotars (längere Fassung)

Auf die Frage des Notars vor der Beurkundung an die Beteiligten, ob er oder eine Person, mit der sich der Notar zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden hat oder mit der er gemeinsame Geschäftsräume nutzt, in der Angelegenheit, die Gegenstand der beabsichtigten Beurkundung ist, außerhalb seiner Amtstätigkeit bereits tätig war oder ist, erklärten die Beteiligten, dass dies nicht der Fall war bzw. ist.

Zweiwochenfrist