§ 13 Handels- und Gesellschaftsrecht

II. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Änderungsbeschluss

Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft wird insgesamt mit dem aus Anlage 1 ersichtlichen Inhalt neu gefasst. Auf Anlage 1 wurde verwiesen, sie wurde mit verlesen.

III. Sonderfall: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Abstrakte und konkrete Vertretungsbefugnis

Die abstrakte Vertretungsbefugnis ist wie folgt geregelt:

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Die konkrete Vertretungsbefugnis lautet:

Ich [= der Gründungsgeschäftsführer] vertrete die Gesellschaft gemäß der abstrakten Vertretungsregelung und bin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.