§ 14 Familienrecht

III. Rechtliche Grundlagen der Verwandtschaft (§§ 1589 ff. BGB)

Vaterschaftsanerkennung

(Notarieller Urkundseingang: Es erscheinen die werdende Mutter (Frau F), der die Vaterschaft anerkennende Mann (Herr M), und der Noch-Ehemann der F (Herr X), alle Beteiligten sind voll geschäftsfähig und deutsche Staatsangehörige)

VATERSCHAFTSANERKENNUNG

I. Vorbemerkung

Frau F erklärt, dass sie schwanger ist. Der errechnete Geburtstermin ist der ... . Frau F lebt in Scheidung von ihrem Mann, Herrn X. Das Scheidungsverfahren ist anhängig beim Amtsgericht ..., Az. ..., aber noch nicht beendet. Frau F hat die deutsche Staatsangehörigkeit.

II. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungen

Herr M und Frau F leben zusammen. Herr F hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Er erklärt, dass er der genetische Vater des Kindes ist, mit dem Frau F schwanger ist. Er erkennt die Vaterschaft für dieses Kind schon jetzt an. Frau F erklärt ihre Zustimmung zu dieser Vaterschaftsanerkennung.

Die elterliche Sorge für das Kind soll beiden Erschienenen gemeinsam zustehen. Beide Erschienenen erklären, dass das Kind den Familien¬namen des der Mutter haben soll.

Herr X erklärt, dass er der vorstehenden Vaterschaftsanerkennung durch Herrn M zustimmt.

III. Schlussbestimmungen

Der Notar hat die Beteiligten auf die verwandtschaftlichen, unterhaltsrechtlichen und erbrechtlichen Folgen der Vaterschaft und der Zustimmungserklärungen hingewiesen.