1.2 Verkehrsverstöße im Ausland

Autor: Sitter

EUCARIS

Immer häufiger kommt es vor, dass Mandanten mit Schreiben ausländischer Behörden oder Inkassodienste erscheinen. Das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem EUCARIS (European Car and Driving Licence Information System) ermöglicht einen direkten Online-Abruf von Daten aus den zentralen Fahrzeug- und Führerscheinregistern der beteiligten Staaten. EUCARIS vernetzt also die zentralen nationalen Verkehrsregister und versetzt Behörden teilnehmender Länder in die Lage, sich direkt an Verkehrssünder anderer Staaten zu wenden, die tatsächlich oder vermeintlich in ihrem Hoheitsgebiet einen Verkehrsverstoß begangen haben. Mit Urteil vom 06.05.2014 hat zwar der EuGH die umstrittene Verkehrsdatenrichtlinie (EU-Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011) über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen von Verkehrsdelikte für nichtig erklärt, doch bleiben insbesondere bilaterale Abkommen in Kraft. Und die Bundesrepublik Deutschland hat besagte Richtlinie in § 37b StVG zeitnah in - selbstverständlich zu beachtendes - nationales Recht umgesetzt. Die ausländische Bußgeldstelle ermittelt demnach in folgenden Fällen den Halter des Autos per Halteranfrage beim Kraftfahrtbundesamt und fordert ihn dann auf, das Bußgeld zu zahlen:

1.

Geschwindigkeitsübertretungen

2.

Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

3.

Überfahren eines roten Lichtzeichens

4.