1.5 Drohende Führerscheinmaßnahme

Autor: Sitter

Ergibt sich aus den Angaben des Mandanten oder der eingeholten FAER-Auskunft, dass sich dieser bereits bedrohlich der 8-Punkte-Grenze nähert, oder liegt ein Fall des § 25 Abs. 1 StVG vor, ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich. Durch erfolgreiches Spiel auf Zeit kann der Verteidiger ggf. die Löschung von Voreintragungen im FAER erreichen, wodurch sich zum einen der Punktestand reduziert, zum anderen der Vorwurf der "Beharrlichkeit" in Luft auflösen kann, wenn die Voreintragung nicht mehr verwertet werden kann.

Ist erstmals ein Fahrverbot verhängt worden, ist mit dem Mandanten gleich anfangs durchzuspielen, ob es einen günstigen Zeitraum für die Rücknahme des Einspruchs gibt, wenn der Mandant die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2a StVG nach Eintritt der Rechtskraft, etwa während eines dreiwöchigen Urlaubs oder ab dem 15.12. des Jahres, in Anspruch nehmen kann.