An
die Bußgeldstelle/das Amtsgericht
... (Anschrift)
In der Bußgeldsache ...
beantrage
ich,
mich dem Betroffenen in obiger Bußgeldsache als Pflichtverteidiger beizuordnen.
Für den Fall meiner Beiordnung lege ich mein Wahlmandat nieder.
Begründung:
Die Vorschriften über die
notwendige Verteidigung im Strafprozess sind auch auf das Ordnungswidrigkeitenverfahren
anwendbar, § 46 Abs. 1 OWiG, § 140 StPO (OLG Dresden, Beschl. v. 30.08.2010
- Ss
Vorliegend liegt eine
schwierige Rechtslage vor. Schwierigkeiten der Sachlage sind vorliegend
deshalb anzunehmen, da die Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten
(OLG Hamm, Beschl. v. 19.11.2009 - 5 Ss
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