An die
... Versicherungs AG
... (Anschrift)
Vorab per Fax ...
Datum
Bußgeldsache gegen ... Schadennummer: ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir unter dem ... Ihre Abrechnung zukommen lassen und hierbei sämtliche entstandenen Gebühren um 30 % gekürzt. Dies begründen Sie mit der im Fall erfolgten "übersichtlichen Korrespondenz", dem "insgesamt geringen Bußgeld" und der kurzen Dauer der Hauptverhandlung.
Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass es
vorliegend um einen qualifizierten Rotlichtverstoß ging, der mit zwei Punkten
und einem Fahrverbot von einem Monat bewehrt ist. Bereits diese Sanktion
rechtfertigt mindestens den Ansatz einer Mittelgebühr (OLG Oldenburg, AnwBl
1976,
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