Autor: Sitter |
In der Regel sind es zwei Gelegenheiten, zu denen Mandanten den Rechtsanwalt mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontieren:
1. | (eher selten): nach Zustellung eines Anhörungsbogens als "Täter" oder "Zeuge" oder |
2. | (zumeist): nach Zustellung eines Bußgeldbescheids. |
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