Autor: Wenhardt |
Die Übersicht soll als Hilfe für die Ermittlung der festzusetzenden Erbschaft- oder Schenkungsteuer dienen (siehe auch R E 10.1 Abs. 2
1. | ||
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= | Summe 1 | |
2. | - | Ermäßigung nach § 27 ErbStG (Aufteilung der Steuer von Summe 1 und Beachtung der Kappungsgrenze nach § 27 Abs. 3 ErbStG) |
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= | Summe 2 | |
3. | - | anrechenbare Steuer nach § 21 ErbStG (Aufteilung der Steuer laut Summe nach § 21 Abs. 1 Satz 2 ErbStG) |
= | Summe 3 | |
höchstens aber die nach § 14 Abs. 3 ErbStG begrenzte Steuer (Hälfte des Werts des weiteren Erwerbs) | ||
= | festzusetzende Erbschaftsteuer |
Hinweisa) Nachkommastelle Ergeben sich bei der Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer Eurobeträge mit Nachkommastellen, sind diese jeweils in der für den Steuerpflichtigen günstigen Weise auf volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden. b) Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG Der Entlastungsbetrag wird für natürliche Personen gewährt. Er ergibt sich als Unterschiedsbetrag zwischen der auf das tarifbegünstigte Vermögen entfallenden tariflichen Steuer nach den Steuersätzen der tatsächlichen Steuerklasse des Erwerbers und nach den Steuersätzen der Steuerklasse I. |
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