Auftrag zur Zustellung des einseitigen Widerrufs

An das Amtsgericht (1) . - Gerichtsvollzieherverteilungsstelle - Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort

Parteizustellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an, dass Herr ... mich mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat.

Im Auftrag meines Mandanten erteile ich Ihnen den Auftrag, die anliegende Ausfertigung der Urkunde vom ... - UR-Nr. ... - an ..., wohnhaft ...,

zuzustellen.

Bitte leiten Sie eine Ausfertigung der Urkunde samt der damit verbundenen Zustellungsurkunde anschließend an mich zurück.

(Ort, Datum, Unterschriften)

Anlage: Zwei Ausfertigungen (2) der Urkunde vom ... UR-Nr. ...

Zu (1) Zuständigkeit

Für die Zustellung von Willenserklärungen ist der Gerichtsvollzieher zuständig (§  132 Abs.  1 Satz 1 BGB, §  192 Abs. 1 ZPO, § 29 Abs. 1 GVGA).

Zu (2) Zuzustellendes und zu übergebendes Schriftstück

Es ist zwischen dem zuzustellenden Schriftstück und dem in Ausführung der Zustellung an den Zustellungsempfänger zu übergebenden Schriftstück zu unterscheiden.

Das zuzustellende Schriftstück ist grundsätzlich die Urschrift der Urkunde. Diese verbleibt bei notariellen Urkunden allerdings in der Verwahrung des Notars (§ 45 Abs. 1 BeurkG) und wird im Rechtsverkehr durch die Ausfertigung ersetzt (§ 47 BeurkG). Diese Ausfertigung wird nach Ausführung der Zustellung mit der Urschrift der Postzustellungsurkunde verbunden und an den Auftraggeber zurückgeleitet (§ 193 Abs. 1, Abs. 3 ZPO).